Der Sachverständige bzw. Gutachter zeichnet sich aus durch:
• besondere berufliche Qualifikation und Berufserfahrung;
• profundes Fach-, Experten- & Branchenwissen;
• ständige Weiterbildung;
• Beobachtung von Markt & Gesetzgebung;
• Permanente Produktprüfung.
Als Sachverständiger wird im Allgemeinen eine unabhängige integre Person bezeichnet, die auf einem oder mehreren bestimmten Gebieten über besondere Sachkunde, sowie Erfahrung verfügt. Er trifft allgemeingültige Aussagen über einen ihm vorgelegten oder von ihm festgehaltenen Sachverhalt und besitzt die Fähigkeit, die Beurteilung dieses Sachverhaltes in Wort und Schrift nachvollziehbar darzustellen (vgl. European Organisation for Expert Associations).